Warenzeichen werden heute Marken genannt
und beim Marken- und Patentamt geschützt. Der Schutz
eines Warenzeichens erstreckt sich auf bestimmte Waren- und
Dienstleistungen, die bei der Markenanmeldung festgelegt werden
müssen. Ein Warenzeichen kann als Wortmarke oder, wenn
ein Name mit einem Logo verbunden ist, auch als Wort-/Bildmarke
oder als reine Bildmarke angemeldet werden. Da das Marken-
und Patentamt selbst nicht prüft, ob ältere Rechte
bereits bestehen, sind vor der Warenzeichen-Anmeldung ausführliche
Warenzeichen-Recherchen notwendig, um später teure Markenstreitigkeiten
zu vermeiden. Diese Warenzeichen-Recherchen sollten als Marken-Ähnlichkeitsrecherchen
über die relevanten Waren- und Dienstleistungsklassen
und den relevanten geographischen Schutzbereich durchgeführt
werden.
Allgemeine Informationen und Tipps zu Markenrecht,
Markenschutz und weitere Dienstleistungen für Markenanmeldung,
Marken- und Firmennamen-Recherchen erhalten Sie auf www.markenservice.net
Diese Informationen werden Ihnen von der Kanzlei Prehm und
Klare Rechtsanwälte, Spezialisten für Markenrecht,
zur Verfügung gestellt. Impressum
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